Was ist eine Patientenverfügung?
Jeder Mensch hat ein Recht auf Selbstbestimmung. Das gilt auch für Situationen, in denen er als Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen zu äußern. Medizinische Maßnahmen, die von ärztlicher Seite in Erwägung gezogen werden, bedürfen auch dann der Zustimmung. Wenn der Patient selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, muss sein Stellvertreter (Bevollmächtigter oder Betreuer) diese Aufgabe im Sinne des Patienten wahrnehmen.
Eine Möglichkeit der Vorsorge ist die sog. Patientenverfügung. Sie ist eine Erklärung zur zukünftigen Behandlung und ist i.d.R. vor einer Erkrankung bzw. vor dem Eintritt in den Sterbeprozess verfasst.
Grundsätzlich sollte eine Patientenverfügung immer mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden. Damit kann der Betroffene vor Eintritt der Nichteinwilligungsfähigkeit seine Stellvertreter benennen und dessen Aufgaben konkret bestimmen.
Ein zusätzliche Option ist die Erstellung einer Betreuungsverfügung. Sollte die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungsgericht notwendig werden, kann damit festgelegt werden, welche Person der Betroffene sich als Betreuer wünscht. In der Regel wird aber die Einrichtung einer Betreuung durch die Erstellung einer Vollmacht nicht notwendig sein.
Die Erarbeitung einer Patientenverfügung ist kein einfacher Prozess, der unter Mitwirkung des Arztes des Vertrauens stattfinden sollte.
