Weitere Informationen zum Thema Patientenverfügung
Hier finden Sie weitere Materialien, Downlods und Links zur vertiefenden Einarbeitung in das Thema.
Formulare und Infos zur Patientenverfügung
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Broschüre zur Patientenverfügung
Vom Bayerischen Justizministerium wird seit Jahren eine Broschüre herausgegeben, die mittlerweile in der 11. aktualisierten Auflage erschienen ist. Die Broschüre bietet in gut verständlicher Form zahlreiche Informationen zum Thema. Sie wurde u.a. in Zusammenarbeit mit dem Christophorus-Hospizverein München erarbeitet und enthält alle notwendigen Vordrucke. Zu Anfang müssen nicht alle Formulare ausgefüllt werden. Fürs Erste sollte man sich mit der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht beschäftigen. Damit hat man für die wichtigsten Situationen gut vorgesorgt.
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BMJ Patientenverfügung und Textbausteine
Wer seine Patientenverfügung individueller gestalten möchte, kann auf eine Broschüre des Bundesjustizministeriums zurückgreifen. Auch in dieser Broschüre finden sich viele Hinweise und Erläuterungen. Zusätzlich werden Textbausteine vorgestellt, die zahlreiche Themen mit unterschiedlichen Optionen zur Verfügung stellen. Damit wird man in die Lage versetzt, seine Vorstellungen über die Versorgung und Behandlung am Lebensende konkreter und individueller darzulegen.
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Infos zur Patientenverfügung
allgemeinverständliche Informationen zur Patientenverfügung
Downloads
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Drittes Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts 42 k
Regelung der Patientenverfügung im Betreuungsrecht (1.9.2009)
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Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen 154 k
Herausgegeben von der Bundesärztekammer (BÄK) und der Zentralen Ethikkommisssion bei der BÄK 3/2007
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Grundsätze der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung 28 k
Deutsches Ärzteblatt, Heft 19 vom 7. Mai 2004
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Notfallbogen Hinweise 34 k
Der Notfallbogen stellt eine „komprimierte“ Patientenverfügung, um in Notfällen Vertretungsärzten und Notärzten eine rasche Orientierung über die Wünsche eines Patienten zu ermöglichen.
- Notfallbogen für einwilligungsfähige Patienten 53 k
- Notfallbogen für nicht-einwilligungsfähige Patienten 54 k
